Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Zum Verwaltungsrecht gehören daher Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden.
Eine Rechtsfrage ist in der Regel dem Verwaltungsrecht zuzuordnen, wenn der Staat bzw. eine Behörde etwas fordert oder durchsetzt oder wenn Sie ein Begehren an den Staat, ein Bundesland, eine Gemeinde, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine Behörde oder ein Amt richten.
Zum Verwaltungsrecht zählen u. a.:
- Öffentliches Baurecht (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
- Natur- und Landschaftsschutzrecht
- Umweltrecht
- Beitrags- und Gebührenrecht
- Subventionsrecht
Die Interessensvertretung im Verwaltungsrecht betrifft nicht nur den Verwaltungsprozess, sondern häufig empfiehlt es sich, bereits im vorgeschalteten Verwaltungsverfahren auf eine Lösung hinzuwirken.
Das Verwaltungsrecht umfasst ein große Zahl verschiedener besonderer Rechtsgebiete. Sprechen Sie uns daher an, um zu klären, ob wir Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem helfen können.
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Tätigkeitsschwerpunkt Verwaltungsrecht
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Rechtsgebiete
- Agrar- und
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- Erbrecht
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- Höferecht
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