Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Zum Verwaltungsrecht gehören daher Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden.
Eine Rechtsfrage ist in der Regel dem Verwaltungsrecht zuzuordnen, wenn der Staat bzw. eine Behörde etwas fordert oder durchsetzt oder wenn Sie ein Begehren an den Staat, ein Bundesland, eine Gemeinde, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, eine Behörde oder ein Amt richten.
Zum Verwaltungsrecht zählen u. a.:
- Öffentliches Baurecht (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
- Umwelt- und Naturschutzrecht
- Beitrags- und Gebührenrecht
- Prämienrecht
Und noch ein Hinweis zum Rechtsschutz im Verwaltungsrecht: Grundsätzlich muss der Betroffene gegen einen Verwaltungsakt, den er nicht hinnehmen will, zuerst Widerspruch einlegen. Dabei ist die Widerspruchsfrist von einem Monat zu beachten.
Seit dem 1. November 2007 wurde in Nordrhein-Westfalen durch das 2. Gesetz zum Bürokratieabbau vom 9.10.2007 in einer Reihe von verwaltungsrechtlichen Fällen das Widerspruchsverfahren gestrichen. Anhand des Gesetzeswortlautes muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden, ob vor der Klageerhebung ein Widerspruchsverfahren durchzuführen ist.
Rechtsgebiete
- Agrar- und
Landwirtschaftsrecht - Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Höferecht
- Verwaltungsrecht
