Im landwirtschaftlichen Erbrecht sind zahlreiche Sonderregelungen zu beachten. Mit dem Ziel, landwirtschaftliche Betriebe nach dem Erbfall als wirtschaftfähige Einheiten zu erhalten, existieren in verschiedenen Bundesländern sog. Anerbengesetze.
In Nordrhein-Westfalen gilt die nordwestdeutsche Höfeordnung, die Regelungen geschlossenen Vererbung des Hofes an nur einen Erben und zur Abfindung weichender Erben und sonstiger Abfindungsberechtigter enthält. Entscheidende Bedeutung für die Höhe der Abfindung hat die Bewertung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierzu sind in den verschiedenen Spezialgesetzen der Bundesländer und im BGB unterschiedliche Maßstäbe festgelegt.
Als sowohl auf das allgemeine Erbrecht als auch auf das Landwirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir Sie u. a. in folgenden Bereichen:
- Abfindung weichender Erben
- Altenteilerleistungen
- Besonderheiten beim Ehegattenhof
- Frage der Hofeigenschaft
- Hofübergabe und Hofübergabeverträge
- Nachabfindungsansprüche
- Wohnrecht für Altenteiler
