Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch das Adoptionsrecht zählt hierzu.
Zudem umfasst das Familienrecht Fragen der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Ein großer Teil der familienrechtlichen Vorschriften findet sich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Lebenspartnerschaft hat der Gesetzgeber separat im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt. Die Ehe und vor allem die Auflösung von Ehen und die damit verbundenen Rechtsfolgen zählen zu den Schwerpunktthemen im Familienrecht. Das Gesetz sieht hier zahlreiche Regelungen vor. Im Einzelfall geht es u. a. um folgende Fragen:
- Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder?
- Wer zahlt wem Unterhalt?
- Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat?
- Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?
- Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden?
- Was passiert mit Rentenanwartschaften?
Unterhaltsansprüche haben oft existenzielle Bedeutung für die Betroffenen. Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsreform haben sich wesentliche rechtliche Änderungen ergeben. Sie betreffen u. a. den Rang von Unterhaltsansprüchen und den so genannten Betreuungsunterhalt.
Darüber hinaus ist zum 1. September 2009 eine umfangreiche Reform des Familienrechts in Kraft getreten. Hier ergeben sich wesentliche Änderungen insbesondere beim Zugewinnausgleich und beim Versorgungsausgleich.
Große Rechtsunsicherheit besteht bei Betroffenen häufig im Hinblick auf güterrechtliche Fragen, z.B. zum Thema Zugewinnausgleich. Auch in Bezug auf das Thema Schulden zeigt sich in der rechtlichen Beratung oft, dass die Betroffenen von falschen Voraussetzungen ausgehen. Zur Rechtssicherheit trägt hier eine frühzeitige Beratung bei. Sobald feststeht, dass sich eine Trennung nicht mehr vermeiden lässt, empfiehlt es sich deshalb, rechtlichen Rat bei Ihrem Anwalt einzuholen.
