Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Rechtsgebieten, die von uns schwerpunktmäßig bearbeitet werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr rechtliches Problem zu diesen Rechtsgebieten zählt. Sollten wir in Ihrem Fall nicht als Interessensvertreter in Frage kommen, helfen wir gerne bei der Suche nach Kollegen mit entsprechender Spezialisierung.
| Agrar-/Landwirtschaftsrecht | |
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Arbeitsrecht |
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Erbrecht und Höferecht |
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Im landwirtschaftlichen Erbrecht sind zahlreiche Sonderregelungen zu beachten. Mit dem Ziel, landwirtschaftliche Betriebe nach dem Erbfall als wirtschaftfähige Einheiten zu erhalten, existieren in verschiedenen Bundesländern sog. Anerbengesetze. In Nordrhein-Westfalen gilt die nordwestdeutsche Höfeordnung, die Regelungen geschlossenen Vererbung des Hofes an nur einen Erben und zur Abfindung weichender Erben und sonstiger Abfindungsberechtigter enthält. Mehr zum Thema |
Familienrecht |
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| Verwaltungsrecht | |
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Das Agrarrecht umfasst eine Vielzahl von speziellen rechtlichen Regelungen für die Landwirtschaft. Es bildet einen Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Das Arbeitsrecht umfasst Rechtsfragen vom Beginn bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen (d.h. sein Vermögen einschließlich aller Schulden) geschieht.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch das Adoptionsrecht zählt hierzu. Zudem umfasst das Familienrecht Fragen der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Zum Verwaltungsrecht gehören daher Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden.